
Jeder kann riestern !
Prinzipiell kann jede Person einen Riester-Renten-Vertrag abschließen und die Vorteile der gesetzlichen Riester-Kriterien (Beitragsgarantie, garantierte lebenslagen Rente, Sonderausgabenabzug usw.) nutzen. Allerdings ist der staatliche Zulagenanspruch auf einen bestimmten förderberechtigten Personenkreis beschränkt.
Förderberechtiger Personenkreis
Die staatlichen Riester-Zulagen können folgende Personengruppen in Anspruch nehmen:
| Arbeitnehmer, Auszubildende |
müssen in der gesetzlichen Renten- versicherung pflichtversichert sein |
| Beamte und sonstige Empfänger von Amtsbezügen |
sind ebenfalls durch die Kürzungen des Versorgungsgesetzes betroffen |
| Selbständige (pflichtversicherte) |
nur wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind |
| Selbständige, wenn sie über den Ehepartner indirekt förderberechtigt sind | Voraussetzungen: Eigener Riester-Vertrag und berufstätiger Ehe-partner muss einen Riester-Vertrag mit dem Mindestbeitrag besparen |
| Wehr- und Zivildienstleistende | sind in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert |
| Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II | sind in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert |
| Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind (indirekt förderberechtigt) | Voraussetzungen: Eigener Riester-Vertrag und berufstätiger Ehe-partner muss einen Riester-Vertrag mit dem Mindestbeitrag besparen |
| Mütter und Väter in der Kindererziehungszeit | in der dreijährigen Kindererziehungs- phase |
| Beschäftigte im öffentlichen Dienst | VBL |
| Berufs- und Zeitsoldaten | als Empfänger von Amtsbezügen |
| Bezieher von Vorruhestandsgeld | sind in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert |
| Bezieher von Kranken-, Verletzten – und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld | sind in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert |
| Landwirte | nur wenn sie in der Alterssicherungs- kasse der Landwirte pflichtversichert sind |
| Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen | bekommen die soziale Tätigkeit in der Rentenversicherung anerkannt |
| Geringfügig Beschäftigte bis 400 € | nur wenn sich auf die Sozialver- sicherungsfreiheit verzichtet haben |
| Künstler und Publizisten | wenn sie nach dem Künstlersozial- versicherungsgesetz versichert sind |
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie zu dem Personenkreis der Riester-Förderberechtigten gehören ? - Geben Sie Ihre Daten ein, wir informieren Sie gerne.


