
Steuervorteile durch die Riester-Rente sichern
Die Zulagen und die Eigenbeträge können mit der "Anlage AV" als Sonderaus-
gabenabzug bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Die daraus entstandenen Gutschriften werden mit bestehender Steuerschuld verrechnet bzw. in Form einer Steuererstattung an Sie ausbezahlt ausbezahlt.
Als Sonderausgabenabzug können jährlich 2.100 € abgesetzt werden.
Beispielberechnung:
Mann, 30 Jahre, Bruttojahreseinkommen 35.000 €
| Steuervorteil bei Mindestbeitrag (jährlich) | 337 € |
| Steuervorteil bei Maximalbeitrag (jährlich) | 538 € |
Günstigerprüfung des Finanzamts
Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Förderung durch die Riester-Zulage. Ist dies der Fall, bekommen Sie den Differenzbetrag bei der Steuererklärung gutgeschrieben.
Vorgehensweise zur Absetzbarkeit der Eigenbeiträge
Dazu müssen Sie in der Einkommenssteuererklärung die ausgefüllte "Anlage AV", sowie die Bescheinigung des Versicherers über die gezahlten Beiträge, unbedingt beifügen. Die Förderbeträge werden damit in Ihren Riestervertrag einbezahlt.
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Besteuerung der Auszahlungen
Auszahlungen aus den Riester-Verträgen werden samt Zulagen und Erträgen in voller Höhe besteuert, wenn die Beiträge entsprechend gefördert wurden.
Bei Verträgen, mit nicht Förderberechtigten als versicherte Person gilt die Besteuerung nach dem Ertragssteueranteil. (z.B. bei Selbständigen)
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