
Ist die Staatsangehörigkeit wichtig für die Förderberechtigung?
Nein, die Staatsangehörigkeit spielt für den Erhalt der Riester-Zulagen keine Rolle. Sie müssen lediglich zum förderberechtigten Personenkreis gehören.
Kehren Sie später in Ihr Heimatland zurück, müssen Sie eventuell die Zulagen und die erlangten Steuervorteile zurückzahlen. Diese Rückzahlung kann auf Antrag bis zum Rentenbeginn gestundet werden. Es werden von der Riester-Rente ca. 15% zur Rückzahlung der Riester-Zulagen einbehalten. Das übrige Riester-Kapital bleibt auf jeden Fall erhalten.
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